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Ich fand es wichtig, erst einmal etwas zum Thema Kutsche fahren zu lernen, ehe ich mir die ganze Ausrüstung zulege, und dann feststelle, dass es mit Rico nicht klappt oder ich doch nicht so viel Spaß daran habe. 

Im Sommer 1999 bot eine Fahrlehrerin in meiner Nähe einen Fahrkurs an. Bei ihr erwarb ich das "kleine Fahrabzeichen". Seit Inkrafttreten der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2000 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist der Erwerb des "Fahrpasses" möglich. Zielrichtung ist hier weniger, wie in den Fahrabzeichen, das Turnierfahren, sondern das Gelände-, Überland- und Verkehrsfahren...


Ich habe keinerlei Turnierambitionen und werde daher auch kaum noch ein weiteres Abzeichen erwerben. Aber wenigstens eine Fahrprüfung sollte man absolvieren, da
immer mehr Haftpflichtversicherungen - letztendlich bei einem Schadensfall - nach einem fachlichen Qualifikationsnachweis des Gespannfahrers fragen. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass man das Risiko von privaten Kutschfahrten auch extra versichern sollte. Das kostet nicht unbedingt mehr, sollte aus der Police jedoch eindeutig hervorgehen.

Die Folgen von Kutschenunfällen sind oft größer als die von Reitunfällen. Man kann mit der Kutsche irgendwo anecken und somit einen Schaden verursachen. Wenn ein Pferd mit Kutsche durchgeht, ist es in der Regel schwerer zu stoppen, als ein Pferd ohne "Verfolger". Außerdem sind bei Kutschunfällen meist mehrere Personen betroffen (Fahrer, Beifahrer und ggf. Dritte). Das Risiko wird weiterhin dadurch erhöht, das man mit einer Kutsche mehr mit dem motorisierten Verkehr in Berührung kommt als ein Reiter. Gespanne gelten als "Fahrzeuge" und sind demnach nach der Straßenverkehrsordnung auf die öffentlichen Verkehrsstrassen verwiesen. In unserer Umgebung dürfen wir neben den Verkehrsstraßen für Kraftfahrzeuge gesperrte Flurwege benutzen. Waldwege sind tabu. Früher oder später müssen wir also auf die Straße, wenn wir mal nicht nur die "Runde um den Acker" fahren wollen.

Zum Lernstoff beim Fahrkurs gehört unter anderem die Straßenverkehrsordnung, die auch für Reiter und Gespannfahrer gilt.
In den meisten Abhandlungen über die Vorschriften für Reiter und Fahrer wird nur der Gesetzestext wiedergegeben. Zum notwendigen Hintergrundwissen gehören aber auch die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, Gesetzeskommentare und Gerichtsurteile.
Zum Reiten und Fahren auf öffentlichen Straßen sowie in der freien Natur (Bayerns) habe ich im Internet eine interessante Seite gefunden. Die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz und gilt in ganz Deutschland. (Die Naturschutzvorschriften sind Ländersache und wurden daher in jedem Bundesland anders geregelt). 
Ein Klick auf das Schild  
  führt zu der Homepage eines Polizeikommissars der Berittenen Polizei München. Dieser hat sich viel Mühe gegeben, und die Vorschriften für Reiter und Fahrer ausführlichst zusammengestellt. 


Der Fahrkurs ging über 3 Monate. Einmal pro Woche hatten wir theoretischen Unterricht, und mehrfach pro Woche die Gelegenheit, mit ihrem sicheren Gespann zu fahren. Wir fuhren die Friesen ein- und zweispännig.



Hier seht Ihr das Friesengespann (Juppi und Wiemer), mit dem ich die ersten Grundbegriffe des Fahrens gelernt habe und das "Deutsche Fahrerabzeichen Klasse IV" bestanden habe.


Wir sind allerdings ohne Verdeck gefahren, damit wir auch was von dem schlechten Wetter hatten.


Im Internet habe ich eine Seite gefunden, auf der eine Fahrerin sehr ausführlich über ihren Fahrkurs berichtet (Link).


 

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung E. V. ; Equestre Nationale vergibt für Gespannfahrer, der Ausbildung entsprechend, nach bestandener Prüfung 

Die Deutschen Fahrerabzeichen (DFA)

Der Basispass Pferdekunde wird vorausgesetzt. Diese Prüfung kann mit der Prüfung zum kleinen Fahrabzeichen an einem Tag kombiniert werden. Der Basispass beinhaltet, wie alle folgenden genannten Fahrerabzeichen, einen praktischen (Umgang mit dem Pferd, Führen, Anbinden, Pferdepflege...) und einen theoretischen Teil (Grundlagen zum Pferdeverhalten, zu Sicherheitsaspekten und Unfallverhütung, zu Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, zu Fütterung und Haltung sowie zur Pferdegesundheit).

  • Das DFA Klasse IV ("kleines Fahrabzeichen")
    Bei der Prüfung muss man ausreichende theoretische und praktische Grundkenntnisse vom Gespannfahren und der "Achenbach'schen Fahrlehre" nachweisen.
    Man sollte in der Lage sein, Geschirre richtig anzulegen und die Pferde anzuspannen. 
    Sehr viel Wert wird auf das vorschriftsmäßige Abmessen der Leinen (Leinenaufnahme), korrektes Auf- und Absteigen sowie sicheres Fahren eines Gespanns (Ein- und/oder Zweispänner) im Gelände und im Straßenverkehr gelegt. 
    Des weiteren werden Kenntnisse über artgerechte Pferdehaltung, das Tierschutzgesetz, das Straßenverkehrsrecht und umweltbewusstes Verhalten in Wald und Flur vorausgesetzt.

  • Das DFA Klasse III ("bronzenes Fahrabzeichen") Zweispänner oder Einspänner
    Für den Erwerb des DFA III müssen die Bewerber mindestens drei Monate im Besitz des DFA IV sein. 
    Das für den Erwerb des "Kleinen Fahrerabzeichens" gelernte sollte inzwischen gefestigt sein. Darüber hinaus sind das korrekte Fahren einer Dressuraufgabe in Anlehnung an eine Leistungsprüfung der Klasse A und auch ein Stilhindernisfahren der Klasse A mit Standardanforderungen zu absolvieren. Zudem kann das Vorführen eines Pferdes verlangt werden.

  • Das DFA Klasse III ("bronzenes Fahrabzeichen") für Vierspänner
    Für den Erwerb des DFA III (Vierspänner) müssen die Bewerber mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Zweispänner oder Einspänner) sein. 
    Im praktischen Teil wird der Vierspänner auf dem Platz und auf der Strasse gefahren und in einer Dressurprüfung der Klasse A vorgestellt. In der Theorie wird neben den allgemeinen Kenntnissen zum Pferdesport, der Pferdehaltung, der Geschirrlehre und der Arbeit mit der Longe vor allem die Fahrlehre mit dem Vierspänner abgefragt.

  • Das DFA Klasse II ("silbernes Fahrabzeichen")
    setzt den Besitz des "bronzenen Fahrabzeichens" voraus. 
    Es sind umfassende Kenntnisse auf allen Gebieten des Fahrsports bzw. der Fahrlehre, der Pferdehaltung und des Turnierwesens nachzuweisen. 
    Zum praktischen Teil der Prüfung gehört die Arbeit mit der Doppellonge, das sachgemäße Auf- und Abschirren sowie An- und Ausspannen eines Viererzuges und das sichere Fahren des Vierspänners im Straßenverkehr und im Gelände. 
    Ferner wird eine Dressurprüfung der Klasse M für Vierspänner sowie ein Stilhindernisfahrens der Klasse M mit Standardanforderungen gefordert.
    Das DFA II kann auch aufgrund von bestimmten Turniererfolgen auf M-Niveau beantragt werden.

  • Das DFA Klasse I ("Silber mit Lorbeer")
    Gefordert wird eine Dressurprüfung der Klasse S für Vierspänner, das Fahren einer Dressur für Tandemfahren Klasse M und ein Stilhindernisfahren der Klasse S mit Standardanforderungen. 
    Das DFA Klasse I (Silber mit Lorbeer) kann auch aufgrund von bestimmten Turniererfolgen auf S-Niveau beantragt werden.

  • DFA Klasse I (Gold)
    wird aufgrund besonderer Turniererfolge im In- und Ausland verliehen.


Ich machte den "Führerschein" 1999. Zu der Zeit galt das DFA Klasse IV als Einstiegsabzeichen.
Seit Inkrafttreten der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2000 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist der Erwerb des Fahrpasses möglich



Der Deutsche Fahrpass

Diese Ausbildungsschiene für Gebrauchsfahren und Breitensport (Fahrertage, Wander- und Distanzfahren) wendet sich an Interessierte, die sich dem Gespannfahren in Verkehr und Flur sowie insbesondere ggf. dem Wander- oder Distanzfahren widmen möchten.

Die Ausbildungsprüfungsordnung der FN bietet folgende Aufbaustufen auf den Fahrpass:

  • Wanderfahren I und II.
    Schwerpunkte: Schwerpunkte: Planen und Vorbereiten ein- und mehrtägiger Fahrten, Zaunbau, Übernachten mit Pferden; Training, Orientierung/Karte/Kompass; Wetterkunde; Erste Hilfe; Selbsthilfe unterwegs (Pannen, Hufe, usf.); mehrstündige bzw. Mehrtagesfahrt als praktische Prüfung.

  • Distanzfahren I und II 
    (Aufbaustufen aus der Kooperation zwischen FN und VDD, dem Verein Deutscher Distanzreiter und -fahrer) Schwerpunkte: Zweihandsystem; Trainingslehre; Fahren einer Distanz zur praktischen Prüfung)

Breitensportturniere

Auch der Fahrpassinhaber kann sich an pferdesportlichen Veranstaltungen beteiligen. Gerade für den Breitensportler, der den freundschaftlichen Wettbewerb mit anderen Gespannen und eine Rückmeldung über seinen und seiner Pferde Ausbildungsstand sucht, sind Breitensportveranstaltungen wie Fahrertage, Gelände- und Hindernisfahrten interessant.

Ein- und Umstieg in den Turnierfahrsport

Ein Umstieg in die Ausbildungsschiene für den Turniersport ist für den Fahrpassinhaber möglich. Nach wie vor gibt es nach der APO "Fahrabzeichenlehrgänge" für diejenigen, die sich in erster Linie dem Turnierfahrsport widmen möchten. Hierzu muss eine eigenständige Prüfung zum DFA 4 absolviert werden (Eingangsstufe).

 

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